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Zuschuss zum Schuljahresbeginn in Zalakaros

Der Beginn des neuen Schuljahres ist für jede Familie mit erheblichen Aufgaben und zusätzlichen Ausgaben verbunden.

Die Stadtverwaltung von Zalakaros möchte auch in diesem Jahr mit einer Beihilfe zum Schuljahresbeginn einen Beitrag zu den Kosten leisten, die im Zusammenhang mit der Vorschulerziehung und der Schulbildung von Kindern und Jugendlichen entstehen.

👧👦 Die Förderung kann beantragt werden:

• Kinder, die regelmäßig eine Kindertagesstätte besuchen,

• Grundschüler,

• Schüler der Sekundarstufe,

• für Studierende an Hochschulen bis zum Alter von 25 Jahren.

Schüler und Studierende müssen an einem Vollzeitstudium teilnehmen.

💰 Die Höhe der Förderung

🔹 Für Kindergartenkinder und Grundschüler beträgt der Höchstbetrag 19.950 Forint.

🔹 Für Schüler der Sekundarstufe II und Studierende an Hochschulen beträgt der Höchstbetrag 22.800 Forint.

📌 Einkommensvoraussetzungen

Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen pro Familienmitglied folgende Grenze nicht überschreitet:

• bei Personen, die in einer Familie leben, 142.500 Forint,

• im Falle eines alleinstehenden Antragstellers 156.750 Forint,

und die Familie verfügt nicht über ein Vermögen, das den in der örtlichen Verordnung festgelegten Betrag übersteigt.

📄 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

✅ die Einkommensnachweise der Familie für den Monat vor Einreichung des Antrags,

✅ den Nachweis über die Teilnahme an der Vorschulerziehung bzw. über das Schüler- oder Studentenstatus.

📅 Einreichungsfrist: 31. Oktober 2026.

Das erforderliche Formular hier verfügbar.

Das Formular kann auch persönlich im gemeinsamen Gemeindeverwaltungsamt von Zalakaros angefordert werden.

Wir bitten die betroffenen Familien, die Frist zu beachten und ihren Antrag rechtzeitig einzureichen!

Es ist uns besonders wichtig, den Familien im Rahmen unserer Möglichkeiten zu helfen und dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche erfolgreich ins neue Schuljahr starten können.

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