Zalakaros

Lokale Regierung

Geprüfte Meldung

 

Sehr geehrte Kunden!

Angesichts der Notlage besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Tätigkeiten statt auf der Grundlage einer Genehmigung auch auf der Grundlage einer Anmeldung ausgeübt werden können.

Die in der Regierungsverordnung Nr. 191/2020 vom 8. Mai festgelegten kontrollierten Meldungen während eines Notstands sind die ellenorzott-bejelentes@zalakaros.hu kann unter folgendem Titel erfolgen, die Einzelheiten finden Sie unter Regierungsverordnung enthält.

                                                                                             Gemeinsames Gemeindeverwaltungsamt von Zalakaros

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